Neues Hospiz- und Palliativgesetz

Neues Hospiz- und Palliativgesetz

Augenwischerei und Geldmacherei

Der Bundestag beschließt ein neues Hospiz- und Palliativgesetz. Damit will er den letzten Kritiker der Kriminalisierung jeglicher Sterbehilfe Honig ums Maul schmieren. Tatsache ist, das es völlig utopisch ist den jährlich 800.000 sterbenden Menschen in diesem unserem Lande eine Palliativversorgung anbieten zu können. Und zweitens gibt es auch Menschen, die trotz vorhandener Versorgung immer noch leiden, egal ob an Schmerzen oder an den erbärmlichen Einschränkungen die ihre Erkrankung mit sich gebracht hat.

In der Praxis dürfte diese Entscheidung zu steigenden Umsätzen der bisher schon vorhandenen Hospiz- und Palliativeinrichtungen führen. Dies wird jedoch den Patienten, die unter ihren krankheitsbedingten Einschränkungen unterträglich leiden und den 10–20 % an Patienten mit chronischen Schmerzen, die auf keine Schmerztherapie ansprechen,nicht helfen.

Derzeit sterben ca. 50 % der Menschen in Krankenhäusern, weitere 40 % in Pflegeheimen. Dabei erhalten ca. 30 % eine palliative Letztversorgung.

Lesetipp: Chat zur Sterbehilfe und zu Patientenverfügungen mit Volker Leisten von der Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)

Ausbau der Palliativ-Medizin

Nachtrag: Um die ausreichende Anzahl und den längeren Aufenthalt in der Lebensende-Pflegewirtschaft zu sichern, verbietet am 6. November der Deutsche Bundestag jegliche fachgerechte Sterbehilfe.

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