Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen
Aufruf zur Erfüllung des geerbten Verfassungsauftrages von 1919 Mit dem Ende des Kaiserreiches wurde eine Trennung von Staat und Kirchen vereinbart. So ist in der Weimarer Verfassung von 1919 und im Grundgesetz ausdrücklich festgelegt, dass die historischen Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen sind.