Vergewaltigung in der Ehe

Vergewaltigung in der Ehe

Am 15. Mai 1997 wurde nach 25 Jahren Diskussionen im Bundestag die Gleichstellung des Strafbestands der Vergewaltigung innerhalb und außerhalb der Ehe beschlossen. Bis dato konnte sexualisierte Gewalt innerhalb der Ehe, gemäß eines Nebensatzes im Paragraphen, allenfalls eine »schwere Nötigung« sein.

Die SPD, PDS (heute: die LINKEN) und die Grünen waren geschlossen für die Streichung dieser Strafbefreiung der Vergewaltigung in der Ehe. Ebenfalls stimmten die meisten CDU-Frauen für die zukünftige Strafbarkeit.

Der alte Paragraph 177:

Wer eine Frau mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zum außerehelichen Beischlaf mit ihm oder einem Dritten nötigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

GEGEN den zukünftigen Straftatbestand der Vergewaltigung in der Ehe stimmten 138 Volksvertreter, darunter diese Prominenten:

  • Norbert Blüm
  • Friedrich Merz
  • Hannelore Rönsch
  • Gerhard Stoltenberg
  • Theo Waigel
  • Burkhard Hirsch
  • Peter Ramsauer
  • Horst Seehofer
  • Dagmar Wöhrl
  • Erika Steinbach

Unter den 35 Enthaltungen waren unter anderem:

  • Wolfgang Gerhardt
  • Otto Graf Lambsdorf
  • Hermann Otto Solms
  • Guido Westerwelle

Eine Begründung für diese menschenrechtsfeindliche Haltung ist bis dato nicht bekannt.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/13/13175.pdf (ab S. 15800)


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Notizen

So schaffte der Bundestag am 15. Mai auch den minderschweren Straftatbestand der „Nötigung“ ab. Künftig werden alle erzwungenen „sexuellen Handlungen“, selbst wenn sie nicht mit einer Penetration verbunden sind, als Vergewaltigung bestraft: mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

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