Ermutigung zur Strafanzeige

Ermutigung zur Strafanzeige

Aufruf des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw)

Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) ermutigt alle Personen, die von einem katholischen Kirchenangehörigen sexuell missbraucht wurden und diese Straftat noch nicht zur Anzeige gebracht haben, sich bei der Staatsanwaltschaft des Tatortes zu melden. Informationen zu Tätern, tatbeteiligten Personen sowie zu Ort und Zeit der Tathandlung können entscheidend zum Erfolg einer Strafanzeige beitragen. Das ifw kann bei der Vermittlung des Kontakts zur Staatsanwaltschaft oder zu einem erfahrenen Rechtsanwalt behilflich sein.

Kontaktinformationen (ifw): https://weltanschauungsrecht.de/kontakt

Siehe auch:


Hintergrund ist, dass am Freitag, den 27. Oktober 2018 bei den Staatsanwaltschaften, die für die 27 Diözesen in Deutschland zuständig sind, Strafanzeigen eingereicht wurden. Das hat die Papst AG wohl zu diesem Mimimi veranlasst:


Tja. Da haben es die katholibanen Klerulanten wohl drauf angelegt, dass es bis zur Justiz eskalieren muss.

15 Comments

  1. klafuenf

    Ach, was muss man oft von bösen
    Priestern lesen oder hören,
    die, statt sexuell zu reifen,
    sich an Kindern dreist vergreifen.

    Und von Päpsten, Kardinälen,
    die dazu viel Stuss erzählen,
    die als Vorgesetzte pfuschen
    und so manchen Fall vertuschen.

    Ja, zur Übeltätigkeit
    war in Rom man oft bereit.
    Höret nun von diesen Dreien.
    Soll man denen das verzeihen?

    Denn Johannes, Joseph, Franz
    tanzten den Vertuschungstanz.
    Am Klavier saß ohne Zweifel
    seine Majestät der Teufel.

    (Wolfgang Klosterhalfen, u.a. Autor der Reimbibel)

  2. klafuenf

    Boah! https://www.bistum-regensburg.de/news/debatte-um-mhg-studie-bischof-rudolf-voderholzer-stellt-klar-zoelibat-ist-lebensform-nach-vorbild-von-jesus-christus-und-den-aposteln-6369/

    Holm Putzke ist da aber anderer Ansicht: https://www.facebook.com/holm.putzke/posts/1900912776690957

    »Entlarvend ist der Hinweis, man werde „im Rahmen des geltenden Rechts, der entsprechenden Leitlinien der Bischofskonferenz und der staatlichen und kirchlichen Datenschutzvorschriften“ an der Aufklärung mitwirken. Genau das ist das Problem: Das kirchliche Recht steht nicht über dem weltlichen! Weder die „Leitlinien der Bischofskonferenz“ noch die „kirchlichen Datenschutzvorschriften“ stehen über dem geltenden staatlichen Recht. Bei der Aufklärung von Straftaten gilt allein die Strafprozessordnung.«

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