Götz Wiedenroth

Götz Wiedenroth

Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner

Website: wiedenroth-karikatur.de

Blog: wiedenroth-karikatur.blogspot.de

https://wiedenroth.wordpress.com

Wenn man sich das Geleitwort zu seinem Karikaturen-Band »Multikulturelle Konfliktvielfalt« durchliest ist klar, dass Götz Wiedenroths Karikaturen gerne von allzu biodeutschen Rassereinheitsfetischisten genutzt werden.


Geleitwort zu seinem Karikaturen-Band »Multikulturelle Konfliktvielfalt – Der Euro-Islam in der Karikatur«

»Multikulturelle Konfliktvielfalt – Der Euro-Islam in der Karikatur«

Götz Wiedenroth, 92 S., 23 Farbtafeln, 13 Abbildungen, 1 Porträt, 19 × 24,5 cm
ISBN 978-3-941365-52-0, Preis: 19,50 €

Bestellung direkt an den Verlag: Basiliskenpresse, Prof. Armin Geus, Postfach: 561, 35017 Marburg, Tel.: 06421-15188, E-Mail: armin.geus@arcor.de

Das Recht, dem Islam-Propheten Mohammed zu karikieren, wird von den Spitzen der europäischen Politik vehement betont. Meinungsfreiheit. Pressefreiheit. Kunstfreiheit. Satirefreiheit. Errungenschaften der westlichen Kultur. Nach dem versuchten Anschlag auf den dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard geschah das ganz besonders, und auch ganz besonders nach dem tödlichen Anschlag auf die Redaktion des französischen Satiremagazins „Charlie Hebdo“.

Wer als Normalbürger aber von ebendieser Meinungsfreiheit Gebrauch macht und öffentlich Zweifel an der tausendzüngig zugesicherten Friedlichkeit des Islams äußert, riskiert im dreivierteltotalitären BRD-Alltag der Gegenwart seine bürgerliche Existenz.
Wie kann das sein?

Nun, die BRD-Politik und ihr angeschlossener, willfähriger Medienbetrieb lassen keine Gelegenheit aus, extreme Greuel en detail zu besprechen, welche von Personen begangen werden, die sich als Muslime bezeichnen und die behaupten, sich bei diesem Tun genau an das islamische Schrifttum, den Koran und die Sunna, zu halten: Es wird amputiert, enthauptet, gesteinigt, ausgepeitscht, gekreuzigt und stranguliert – ausdrücklich unter Berufung auf den Propheten. Blank entsetzliche Videos in hoher Auflösung geistern durch die Welt. Das alles sei aber nicht Islam, sondern „Islamismus“.

Sie lassen ebenfalls keine Gelegenheit aus, Personen, die einen Unterschied zwischen Islam und „Islamismus“ ohne weiteres nicht erkennen wollen, als „Pack“, „braune Soße“ oder „Nadelstreifen-Nazis“ zu verleumden, um nur drei von vielen ähnlich vulgären Kampfbegriffen zu nennen, von denen man vor zwanzig Jahren nicht geglaubt hätte, daß sie je aus dem Munde deutscher Spitzenpolitiker, gerichtet gegen breite Teile der eigenen Bevölkerung und Wählerschaft, kommen könnten. Andererseits scheint es naheliegend zu vermuten, daß Personen, die es nötig haben, ihre Mitmenschen derart unflätig zu verunglimpfen, irgendwie mit dem Rücken zur Wand stehen. Soll hier etwas auf Biegen und Brechen durchgesetzt werden? Haben Menschen, die auf derartige Sprachflegeleien zurückgreifen, selbst vor irgendetwas Angst? Konkret kann diese Vulgärpolitik jedenfalls für den Einzelnen den Verlust des Arbeitsplatzes, die Beurlaubung als Beamter oder den Verlust der Pensionsansprüche bedeuten, wenn er sich auch nur einen falschen Zungenschlag leistet. Das ist die vielgerühmte freiheitlich-demokratische Grundordnung, das ist der tatsächliche Wert des Artikels 5 Grundgesetz im Jahre 2015. Ayatollahs der politischen Korrektheit legen schier willkürlich fest, was „Meinung“ und was „keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ ist.

Ein furchtbarer Spannungszustand ergibt sich daraus. Man bekommt massiv Angst eingejagt, darf sie anschließend aber nicht öffentlich artikulieren, bei Meidung der Nazi-Stigmatisierung.

Es kann von der arbeitenden islamfernen Bevölkerung nicht erwartet werden, daß sie sich nach Feierabend und am Wochenende durch tausende Seiten Koran- und Sunnatext quält, um sich ein eigenes Urteil zu bilden. Zwar werden in der über Jahre heftig geführten Debatte eifrig Koransuren zitiert, um das Wesen des Islam nach der einen, der friedlichen, oder der anderen Seite, der gewalttätigen, hin zu beweisen. Dieses Vorgehen endet aber immer in der Sackgasse, weil niemand sagen kann, welche Sure, welcher Vers von wievielen Muslimen unter welchen Umständen wörtlich befolgt wird und welche nicht. Wieviele Deutsche beherrschen im Übrigen die arabische oder türkische Sprache, um sich in einer Moschee einmal selbst ein Bild über die dort gehaltenen Predigten zu machen? „Tage der offenen Moschee“ können wahrhaft offen sein – oder auch Potemkin-Veranstaltungen, wer weiß. Den Begriff der „taqiyya“, der nach islamischem Recht erlaubten, weil nützlichen religiösen Lüge, kennt inzwischen fast jeder deutsche Bürger. Der Islam bleibt auch für den Gutwilligen in vielfacher Hinsicht undurchsichtig und unerforschlich. Wo belastbare Fakten nicht zu finden sind, stehen die Tore für Propaganda und Indoktrination sperrangelweit offen. Wer dann immer noch das Falsche glaubt, gilt in der Gutmenschen-Gemeinschaft, die von sich weiß, daß sie das Richtige glaubt, als „islamophob“, also geisteskrank, moralisch pervertiert oder kriminell oder alles zusammen. Daß es weltweit unabzählbar viele religiöse Unter-Autoritäten des Islam gibt, die sich alle gegenseitig nicht das Schwarze unter dem Fingernagel gönnen und einander haßerfüllt der Verfälschung des Islams bezichtigen, macht die Lage für den islamtheologisch ungeschulten Westler durchaus nicht übersichtlicher.

Es macht die Lage für ihn auch nicht vertrauenswürdiger, wenn er mehrfach erleben mußte, wie bis dahin völlig friedliche Muslime sich binnen weniger Tage in wütende, haßgeifernde Protestler verwandeln, die auf der Straße nach blutigen Racheakten verlangen. Es genügten dazu emotionale Appelle gewisser religiöser Führer des Islam, die, etwa nach Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen, in weltweit reichende Verteiler der islamischen Welt eingespeist wurden. Das Modell „99,9% der Muslime sind friedlich, nur 0,1% sind gewaltbereit“ wird ad nauseam in Politik und Medien bemüht, aber Lebenserfahrung und Vernunft legen nahe, sehr nahe, daß es wohl doch eine ganze Reihe an Grautönen gibt, die in dieses plumpe Schwarzweißmodell eingefügt werden müssen, um ein realistisches Bild der Situation zu erhalten.

Das vorstehend Aufgeführte ist der abstrakte, faktenarme, schwer faßbare Teil. Der demgegenüber konkret und ziemlich genau faßbare Teil besteht in der auffällig begünstigenden Politik, die der Islam in Europa und speziell Deutschland erfährt. Auf Biegen und Brechen?

Man gewinnt nämlich den Eindruck, daß islamisches religiöses Beleidigtsein den höchsten Rechtsrang in der BRD genießt, während Menschen mit deutschsprachigen Ururgroßeltern in ihrem eigenen Heimatland seit langem systematisch und politisch gewollt in den Rechtsstatus von Bürgern zweiter Klasse verschoben werden – dem Text der Amtseide von Bundeskanzlern und -ministern zum Hohn, in denen, man glaubt es kaum, vom „deutschen Volk“ die Rede ist, dessen Nutzen gemehrt und von dem Schaden abgewendet werden solle.

Mein Widerwille gegen genau diese Verschiebung hat sich über die Jahre in vielen Karikaturen niedergeschlagen, von denen eine Auswahl in diesem Band präsentiert wird.

Nachfolgend einige Stichworte, um zu verdeutlichen, was ich mit Verschiebung meine:

  • Einbeziehung koranischer Rechtsgrundsätze in die Urteilspraxis deutscher Gerichte, wenn Muslime vor Gericht stehen.
  • Kuscheljustiz für muslimische Serientäter, die im Gerichtssaal von kopfzahlstarken Familienclans (auch als Zeugen) unterstützt werden, Clans nämlich, die durch Handysignal alarmiert in Minutenfrist an jeden Konflikt- oder Unfallort herbeieilen und dort rein zahlenmäßig das Geschehen dominieren können – auch der Polizei gegenüber, Clans, die allerdings auch immer wieder mit Massenschlägereien für Schlagzeilen sorgen, bei denen es beispielsweise um ein angeblich geschändetes Koranexemplar oder die Verletzung eines islamischen Ehrenkodex geht und bei denen der Begriff „Landfriedensbruch“ immer im Raum stehen sollte. Sollte.
  • Automatischer Verdacht der Islamfeindlichkeit/ des Rassismus/ der Volksverhetzung gegen jeden „Biodeutschen“ (was für ein Wort), der aus welchem Grund immer in einen sprachlich oder gewalttätig ausgetragenen Konflikt mit einem Moslem gerät, was eine neutral-sachliche Erörterung des Vorfalls vor Gericht oder in der Öffentlichkeit fast unmöglich macht.
  • Rechtsprivilegierung beim strafrechtlichen Verbot der Doppelehe, das für Muslime nicht gilt und die entsprechend islamischen Rechtsvorschriften bis zu vier Ehefrauen ganz legal in Deutschland haben dürfen, von behördlich geduldeten Zwangs- und Verwandtenehen nicht zu reden. Selbstverständlich haben alle Familienmitglieder, alle vier Frauen, der Mann und alle Kinder der vier Frauen normalen Anspruch auf Hartz-IV-Zahlungen. Da kommen schnell Transfersummen zusammen, von denen ein strafgesetzlich zur Monogamie verpflichtetes deutsches Ehepaar nur träumen kann. Hier liegt ein echter gesetzlicher Anreiz, zum Islam zu konvertieren, vor.
  • Sehr verbreitete Verletzung der hierzulande ansonsten hochgehaltenen Frauenrechte in den islamischen Teilen der Gesellschaft.
  • Vom Vermummungsverbot bei Demonstrationen nicht berührte Burka-, Tschador- oder Niqabträgerinnen.
  • Die im islamischen Teil der Bevölkerung verbreitete Vorstellung vom Rechtsinstitut des „Ehrenmordes“, der mitunter durch hinterrücks ausgeführte, öffentliche Enthauptung erfolgt, wird von der Politik regelmäßig als unbedeutende Randerscheinung verharmlost.
  • Eine deutsche Qualitätsmedienlandschaft, die sich nicht entblödet, alle Vorgänge, die den muslimischen Teil der Bevölkerung in einem schlechten Licht erscheinen lassen könnten, in der Berichterstattung platt lügenhaft zu vertuschen oder zu verschweigen („der 19-jährige“, „Messerstecherei“, „Streit um ein Handy“) unter Verweis auf Vorurteile, die nicht bestätigt werden dürften – dann aber eben keine Vorurteile mehr wären (bis hin zur frechen Umfälschung orientalisch klingender Täternamen in Namen wie „Hans“ oder „Lutz“ oder bis hin zum Einsatz von wenigen, gedungenen nazikostümierten Schauspielern vor der TV-Kamera („Miet-Nazis“), um bei der Berichterstattung über islamkritische Demonstrationen deren Teilnehmer insgesamt als Hitler-Wiedergänger zu kompromittieren. Miese Methoden. Beendet werden solche Veranstaltungen übrigens regelmäßig durch den Einsatz von Schlägerbrigaden der sogenannten Antifaschistischen Aktion, einer vermutlich aus dem „Kampf-gegen-Rechts“-Etat steuerfinanzierten Grundrechtesabotagetruppe, die man wegen ihrer Geldquellen (und Disponenten?) wohl „BRD-Staatsjugend“ nennen muß und die gegenüber Kundgebungsteilnehmern mit quasipolizeilicher Autorität aufzutreten pflegt, auch wenn sie bei anderer Gelegenheit regelmäßig Polizeifahrzeuge anzündet. In solchem Fall gilt politikoffiziell immer die Polizei als schuld, da sie sich zu wenig „deeskalierend“ verhalten habe). – Aussetzung der Tierschutzgesetze bei der rituellen islamischen (und jüdischen) Schächtungspraxis.
  • Dutzendfach Bewährung in der Bewährung auch bei schwerer Körperverletzung oder Kopftritt-Mordversuch muslimischer Täter (Gerichte: „Täter war kulturell überfordert“, „es war eine entartete Streitsituation“, „es war nur ein Warnstich“. Selbst wenn der Täter während der Tatausübung lauthals und durch Zeugen belegt „Allah Akbar“ geschrien hat, fällt politisch und justiziell anschließend regelmäßig die Wendung „hat nichts mit dem Islam zu tun“. Es wird folgerichtig wegen der Tat des Islamanhängers von der deutschen Politik ein runder Tisch „gegen Rechts“ gebildet. Die deutsche „Aufnahmegesellschaft“ ist schuld, immer. Jedenfalls immer dann, wenn ein politisches Lieblingsprojekt wie die massenhafte Islameinwanderung gegen Zweifel und Kritik geschützt werden soll.)
  • Ramadan, justizielle Nachsichtigkeit bei Straftaten, die unter der Einwirkung von fastenverursachter Mangelernährung begangen worden sind.
  • Neueinrichtung von Gebetsräumen ausschließlich für moslemische Schüler in öffentlichen Schulen. – Vorauseilender „halal“-Gehorsam bei Speiseplänen in Kantinen und Kindergärten.
  • Vorauseilende Entfernung von Kreuz-, Schweinchen- und Weihnachtssymbolen.
  • Vorauseilende Empfehlung oder auch Anordnung von Kleidungsvorschriften für Nichtmuslime. Man möge sich dezent kleiden, um die religiösen Gefühle der muslimischen neuen Nachbarn nicht zu verletzen. Derzeit besonders in der Umgebung von Flüchtlingsunterkünften zu beobachten. Unterschwellig wird klargemacht, daß derjenige, der wegen seiner zu freizügigen Kleidung Ärger mit Muslimen bekommen oder von ihnen vergewaltigt werden sollte, daran selbst schuld sein würde. Geltendes Strafrecht scheint demnach und insoweit schlicht ausgesetzt.
  • Ausnahmen vom Sargzwang auf Friedhöfen mit Rücksicht auf islamische Bestattungsrituale.
  • Justizielle Willkür bei der rechtlichen Bewertung von Beleidigungen und Körperverletzungen (Die Anrede „Muselmane“ beispielsweise wird von deutschen Gerichten völlig anders abgeurteilt als etwa die verbreiteten, an deutsche Nichtmuslime gerichteten Anreden „Christenschwein“, „Kartoffelgesicht“ oder „Schweinefresser“, und es ist ebenda ein Riesenunterschied, ob etwa ein Nigerianer einen Deutschen anspuckt oder ein Deutscher einen Nigerianer. Den Herrn Bundespräsidenten interessiert – pars pro toto – nach allem Anschein ausschließlich der zweitgenannte Fall, dem er neuerdings den von ihm eingeführten Begriff „Dunkeldeutschland“ zuordnet).
  • Verwendung der Begriffe „Rassismus“ oder „Integrationsproblem“ je nach islambegünstigender Opportunität.
  • Stets islambegünstigende Verwendung der Begriffe „Einzelfall – ohne Bedeutung“ versus „gefährlich – kommt aus der Mitte der Gesellschaft“.
  • Islambegünstigende Einseitigkeit bei Verwendung der Begriffe „kulturalisierende Zuschreibungen“, „religiöse Provokation“ oder „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ (Der Begriff „Ausländerfeindlichkeit“ ist tägliches Medien-Mantra; wer die wahrscheinlich in relevantem Umfang existierende „Deutschenfeindlichkeit“ in islamischen Kreisen anspricht, riskiert viel in der BRD des Jahres 2015).
  • Islambegünstigende Nichtanwendung des Strafrechts, wenn – wie vielfach geschehen – muslimische Demonstranten öffentlich „Tod Israel“, „Allah segne Hitler“ oder „Juden ins Gas“ skandieren.
  • Probelauf „Scharia-Polizei“, der von BRD-Politikern als harmloser Witz abgetan wird.
  • Der Staat nimmt hin, daß sich in manchen Großstädten bereits islamisch beherrschte sog. No-Go-Areas für „Ungläubige“ bilden („haut ab, das hier ist unser Kiez“), in die sich Krankenwagen und Feuerwehr nur noch unter massivem Polizeischutz hineintrauen.
  • Gemilderte Anforderungen für muslimische Bewerber bei der Polizei.
  • „Scharia-Gerichte“, eine privilegierte islamische Sondergerichtsbarkeit, die von BRD-Politikern ernsthaft ins Gespräch gebracht und dreist als Integrationsmaßnahme hingestellt wird. Scharia-Gerichtsbarkeit könnte ohne weiteres bedeuten, daß Blasphemie oder Abfall vom Islam entsprechend dem beispielsweise in Saudi-Arabien praktizierten islamischen Recht dann auf deutschem Boden mit dem Tode bestraft wird.
  • Die politisch mit Hingabe betriebene islambegünstigende Vergewaltigung der Sprache, besonders bei den semantisch bis zur Unkenntlichkeit verbogenen Kampfbegriffen „rechts“, „Toleranz“, „Islamophobie“, „Vielfalt/ Buntheit“ und „Solidarität“.
  • Die unsägliche Verteufelung „Nazis in Nadelstreifen“ wider alle, die es angesichts scharfer staatlicher Diffamierungspolitik noch wagen, die vorgenannten Verschiebungen und Auflösungen gesatzten Rechts, insbesondere der Grundrechte, öffentlich zu beklagen.

Ich bin wohl bereit anzunehmen, daß es eine gewisse Zahl an Muslimen in Europa gibt, die ihren Islam rein spirituell und ohne politische Ambitionen praktizieren (im Sinne der politisch vielzitierten Vision eines „Euro-Islam“). Die somit zahlreiche Vorschriften des Koran und der Sunna bewußt ignorieren. Mag sein, daß es solche insoweit sympathischen Muslime gibt. Aber auch bei ihnen ist unsicher, wie sie sich verhalten würden, wenn inskünftig in Europa der Einfluß von islamischen Falken wachsen sollte und auf die spirituellen Muslime brutaler Druck ausgeübt wird, den Islam ebenfalls in der Dschihad-Version zu praktizieren. Etwa so: „Wenn du weiter die Lehre des Islam verfälschst, hast du Steinigung, Auspeitschung, Strangulation oder Amputation zu erwarten – so wie es der Prophet verlangt hat!“ Welcher spirituelle Muslim würde dem noch entgegenhalten mögen, daß der Prophet aber alles anders gemeint habe?

Wie kann von BRD-Politikern, die samt und sonders keine Islamexperten sind, dann ernstlich behauptet werden, der Islam werde sich in den nächsten 50 Jahren in Gesamteuropa ganz gewiß so und so entwickeln? Ich weiß nicht, wie es kommen wird und habe allerdings schlimme Befürchtungen, aber die Politiker wissen es mit Sicherheit auch nicht. Besonders fraglich erscheinen ihre rosaroten Euro-Islam-Prognosen auch deshalb, weil kein Mensch wissen kann, welche Sorte Muslim vorwiegend in den Hunderttausendschaften von Asylbewerbern derzeit nach Europa und speziell Deutschland strömt. Gibt es bei der Friedlichkeit des Islam möglicherweise auch so etwas wie das „Zwei-Grad-Ziel“ aus der Klimaschuldpolitik, also etwa ein „Ein-Prozent-Ziel“ für den Anteil der Gewaltbereiten?

Politik verkommt von Jahr zu Jahr mehr zur Märchenstunde, in der den Abgabenpflichtigen mit Wonneschauer und Glaubenszwang erzählt wird, was sich die Chefideologen im Elfenbeinturm ausgemalt haben. Realitätssinn? Für sie wahrscheinlich ein „ewiggestriges“ Wort!

Flensburg, im September 2015

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