Wenn die Rechtsordnung von „gottesdienstlicher Nutzung und von Göttern“ spricht, was ist damit gemeint ?
Um diese Frage muß der BVwGh mit zwei Parteien streiten, die diese Frage unterschiedlich beantworten. Dazu ist eine öffentliche, mündliche Verhandlung
am 22. Juli 2015 um 9:15 Uhr
im Gerichtsgebäude, Bayerstraße 30, 80335 München
öffentliche Sitzung, Zuschauer sind erbeten
( Az M 66 K 14.446 )
Ausgangspunkt des Rechtsstreites ist ein für gottesdienstliche Zwecke gewidmeter Raum, in dem ein Rundfunkgerät steht. Streitig ist nun, ob dafür Rundfunkgebühren zu zahlen sind. In § 5 , Abs 5, Nr 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) ist geregelt, dass für gottesdienstliche genutzte Räume eine Beitragspflicht für Rundfunkgeräte entfällt.
http://www.bfg-augsburg.de/portal/article/endlich-klarheit-über-gott
http://www.bfg-augsburg.de/portal/article/die-götter-stehen-auf-dem-prüfstand