In manchen Unternehmen und bei Arbeitslosigkeit: JEDER zahlt mit!
Nicht nur beim Arbeitslosengeld oder anderen Lohnersatzleistungen wird ein fiktiver Kirchensteueranteil pauschal abgerechnet und abgeführt, auch manche Unternehmen nutzen diese Verwaltungsvereinfachung. So zahlt auch ein Nichtkirchenmitglied Kirchensteuer.
http://www.ibka.org/Artikel/miz94/arbeitslose.html
Bemerkenswerterweise kann ein Nichtkirchenmitglied diese Zwangsabgabe dann aber nicht bei der steuermildernd absetzen – während sein katholischer Kollege das kann.