Empfehlenswerte Patientenverfügungen gibt es in 2 Versionen bei Patientenverfuegung.de oder in noch ausführlicherer Form mit gesicherter Hinterlegung bei der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS).
Was bei diesen allen noch fehlt ist die Regelung der Verfügungsgewalt über digitale Medien eines Patienten oder gar Verstorbenen, also der Zugriff auf:
- E-Mail (wo auch Rechnungen einlaufen, die erledigt werden müssen)
- Eigene Internetseite (wo auf Anfragen reagiert werden muss)
- Social-Media-Aktivitäten
- Andere persönliche Inhalte, die in einem digitalen Online-Medium publiziert sind
Interessanterweise gibt es dazu einen Ansatz der Bundesregierung für den »digitalen Nachlass«: