Spende für die Religionsfreiheit
In Deutschland wird Religionsgemeinschaften (für Religionen gibt es immer noch keine einheitliche Definition) eine erstaunliche Ansammlung von Sonderrechten (Kein Arbeitsrecht für deren Angestellte, kein Allgemeines Gleichstellungs-Gesetz) eingeräumt. Eines der Sonderrecht ist die Erlaubnis beliebige religiös motivierte Kopfbedeckungen für Lichtbilder für offizielle Ausweisdokumente zu tragen. Wo ist aber der Unterschied von …