Spende für die Religionsfreiheit

Spende für die Religionsfreiheit

In Deutschland wird Religionsgemeinschaften (für Religionen gibt es immer noch keine einheitliche Definition) eine erstaunliche Ansammlung von Sonderrechten (Kein Arbeitsrecht für deren Angestellte, kein Allgemeines Gleichstellungs-Gesetz) eingeräumt. Eines der Sonderrecht ist die Erlaubnis beliebige religiös motivierte Kopfbedeckungen für Lichtbilder für offizielle Ausweisdokumente zu tragen.

Wo ist aber der Unterschied von »Religionen« (warum dürfen die doofen Iss'lahmies und Juden ihren Kindern den Pimmel kaputt machen?) zu »Weltanschauungen«?

http://www.helpedia.de/spenden-aktionen/gleichberechtigt_handeln

Mehr zum Verfahren unter
http://kdfsm.bplaced.net/index.php?artnr=59926281

Anerkennung der »Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. (KdFSM)« als gemeinnützige Körperschaft zur Förderung kirchlicher Zwecke: http://hpd.de/node/11886

Nudelsieb als religiöse Kopfbedeckung auf Führerschein: http://hpd.de/node/16292

http://fsm-uckermark.blogspot.de/2011/07/piratenfuhrerschein-der-antrages-wurde.html

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert