Sieg für die Multikulturalität

Sieg für die Multikulturalität

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 27. Oktober 2016 die absolutistische Bevorzugung christlicher Trauerzwangs-Veranstaltungen zum Nachteil aller anderen sozialen Veranstaltungen in Bayern am Karfreitag aufgehoben.

Es wird also in Zukunft möglich sein mit einem begründeten Antrag eine Ausnahme zu erhalten. Diese Kleinigkeit ist im Wesentlichen die Aussage des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes.

Dies ist eine nötige Öffnung für eine multikulturelle Gesellschaft. Es geschieht ja bereits jetzt, dass traditionsreiche, einheimische, gesellige Veranstaltung zufälligerweise auf einen Karfreitag fallen. Darüber hinaus wird es auch immer mehr Feiertage eingewanderter Kulturen geben — wie z.b. der Ramadan — die möglicherweise auf den historisch-zufällig besetzten Karfreitag fallen werden.

Siehe auchberufsbeleidigt.de/trauerzwang-verfassungswidrig/

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