In Deutschland wird Religionsgemeinschaften (für Religionen gibt es immer noch keine einheitliche Definition) eine erstaunliche Ansammlung von Sonderrechten (Kein Arbeitsrecht für deren Angestellte, kein Allgemeines Gleichstellungs-Gesetz) eingeräumt. Eines der Sonderrecht ist die Erlaubnis beliebige religiös motivierte Kopfbedeckungen für Lichtbilder für offizielle Ausweisdokumente zu tragen.
Wo ist aber der Unterschied von »Religionen« (warum dürfen die doofen Iss'lahmies und Juden ihren Kindern den Pimmel kaputt machen?) zu »Weltanschauungen«?
http://www.helpedia.de/spenden-aktionen/gleichberechtigt_handeln
Mehr zum Verfahren unter
http://kdfsm.bplaced.net/index.php?artnr=59926281
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Anerkennung der »Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. (KdFSM)« als gemeinnützige Körperschaft zur Förderung kirchlicher Zwecke: http://hpd.de/node/11886
Nudelsieb als religiöse Kopfbedeckung auf Führerschein: http://hpd.de/node/16292
http://fsm-uckermark.blogspot.de/2011/07/piratenfuhrerschein-der-antrages-wurde.html