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Baden-Württemberg reduziert die religiöse Bevormundung

Baden-Württemberg reduziert die religiöse Bevormundung

Neben allzu vielen angeblich religiös motivierten Feiertagseinschränkungen galten in Baden-Württemberg an jedem Wochenende von Samstag nachts 3:00 bis Sonntag morgens 11:00 Einschränkungen bei Veranstaltungstypen.

Dabei geht es nicht nur um spaßige Körperbewegungen (Stichwort: Tanzverbot). Auch eine Reihe weiterer Veranstaltungtypen waren so verboten.

Ich hatte ja immer darauf gewartet bei einer Parteiveranstaltung an einem Sonntag morgen endlich mal Anzeige zu erstatten um auf diese ewigvorgestrige Überbleibsel an Bevormundung hinzuweisen.

Siehe auch:


Der Landtag in Kiel hat neue gesetzliche Regelungen für die »stillen Feiertage« beschlossen. So muss es am Totensonntag nur noch tagsüber ruhig bleiben.

Vorspiel:


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