Aufruf zur Erfüllung des geerbten Verfassungsauftrages von 1919
Mit dem Ende des Kaiserreiches wurde eine Trennung von Staat und Kirchen vereinbart. So ist in der Weimarer Verfassung von 1919 und im Grundgesetz ausdrücklich festgelegt, dass die historischen Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen sind.
Das ist jedoch nicht geschehen.
Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes wurden aus allgemeinen Steuermitteln von allen Bürgern ungeachtet ihrer Kirchenzugehörigkeit über 17 Milliarden Euro an die beiden Großkirchen überwiesen. Allein im letzten Jahr (2018) waren es 538 Millionen Euro. Diese alljährlich gezahlten Mittel werden überwiegend zur Bezahlung von Gehältern und Pensionen für Seelsorgegeistliche, Bischöfe, Pfarrer, Generalvikare und Bischofssekretäre verwendet.
(Man beachte: Diese Mittel erhalten die Kirchen zusätzlich zu ihren Kirchensteuereinnahmen in Höhe von aktuell jährlich 12,5 Milliarden Euro.)
Zur Website des Bündnisses: staatsleistungen-beenden.de
Siehe auch:
- staatsleistungen.de
- weltanschauungsrecht.de
- de.wikipedia.org/wiki/Staatsleistung
- hpd.de/artikel/staatsleistungen-an-kirchen-2019-abloesen-15200
- hpd.de/artikel/staatsleistungen-ewig-16475
- lto.de/recht/hintergruende/h/staatsleistungen-kirche-grundgesetz-religion-staat/
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/131/1713156.pdf
http://www.humanistische-union.de/nc/publikationen/vorgaenge/online_artikel/online_artikel_detail/back/vorgaenge-203/article/positionen-der-parteien-zu-religionsfreiheit-und-kirchenprivilegien/
https://www.gruene-bundestag.de/parlament/bundestagsreden/2013/juni/josef-philip-winkler-staatsleistungsabloesegesetz.html
Das wäre schön. Und ratsam. Und überfällig.