Erbschaften bestehen aus Rechten und Pflichten, in diesem Falle Geld mit Verwendungsauflagen.
Eine Frau, die kirchlichen Stellen mehr als 400 TEUR vererbt hatte, hatte dazu auch die Auflage vererbt sich um ihr Grab zu kümmern.
Nachdem die Verwandten trotzdem auf den Bestattungskosten sitzen bleiben sollten und sich auch keine kirchliche Stelle um eine angemessene Grabpflege bemühte, haben sie den Vatikan als Vorsitzender der Erben auf Erfüllung der Erbauflagen verklagt.
Fazit: »Hätte unsere Tante geahnt, wie diese kirchlichen Einrichtungen sich verhalten, hätte sie diese sicher nicht zu Erben bestimmt.«
http://www.rp-online.de/nrw/vatikan-wegen-grabpflege-verklagt-aid-1.4773393