Ehrengesetz des SS-Mannes
Zitiert aus: „Die Schutzstaffel als antibolschewistische Kampforganisation“ von Heinrich Himmler, 1936, Zentralverlag der NSDAP, F. Eher Verlag Als weiteres Gesetz wurde an diesem 9. November 1935 durch Befehl festgelegt, daß jeder SS-Mann seine Ehre mit der Waffe zu verteidigen das Recht und die Pflicht habe. Es wurde zugleich in dem Befehl festgelegt, daß …