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Verurteilung wegen Gotteslästerung ist Zensur

Pressemitteilung des IBKA vom 25. Februar 2016

(Overath) Der pensionierte Lehrer Albert Voß wurde heute von Richterin Ira Schwefer am Lüdinghauser Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen wegen Gotteslästerung verurteilt.
„Religion muss es ertragen, wenn sich über sie lustig gemacht wird, alles andere ist Zensur! Ich habe den höchsten Respekt vor Albert Voß und seiner Aktion,“ sagt Rainer Ponitka, NRW Sprecher des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten). „Eine sogenannte „Gotteslästerung“ unter Strafe zu stellen, ist ein Anachronismus. Das passt sicherlich in die Feudalzeit, in der durch Gottes Gnade eingesetzte Herrscher unhinterfragt das Schicksal aller bestimmten. Eine Verurteilung wegen angeblicher „Gotteslästerung“ passt aber bestimmt nicht in einen modernen und säkularen Rechtstaat, in dem die gegen die Religionen erstrittene Meinungs- und Religionsfreiheit höchste Rechtsgüter darstellen.“ Ponitka bekräftigte weiter die Forderung des IBKA nach der Abschaffung des § 166 des Strafgesetzbuches: „Persönliche Beleidigungen sind durch andere Gesetze ausreichend unter Strafe gestellt, dass es des Gotteslästerungsparagraphen nicht mehr bedarf.“

Tja, da lassen wir doch ein dreifach donnerndes »Heil! Heil! Heil!« ab und rufen zum Narrhallamarsch.


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